Bebauungsplan Nr. 237 „Schiricksweg / Viersener Straße“

  • Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 237 „Schiricksweg / Viersener Straße“ vom 28.03.2022
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom                  20.06.2022

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237 „Schiricksweg / Viersener Straße einschließlich Begründung ist in der Zeit vom 29.07.2022 bis einschließlich 26.08.2022  im Internet unter https://www.viersen.de/de/inhalt/bauleitplaene-im-verfahren einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:

  • montags bis donnerstags von 08 - 12:30 Uhr und von 14 - 17:00 Uhr
  • freitags von 08 - 12:30 Uhr

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 21.07.2022.

Planungsinhalte

Lage des Plangebiets 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 237 „Schiricksweg / Viersener Straße“ liegt in der Gemarkung Dülken, nordöstlich des Dülkener Stadtkerns inmitten des Bebauungsplanes Nr. 205 - 3. Änderung „Gesamtstadt Dülken“, der im Jahre 1967 rechtskräftig wurde. Der Planbereich umfasst vollständig das Gelände der ehemaligen Rhenania-Unigarn sowie angrenzende Flurstücke im Osten und Süden. Das Plangebiet wird umgrenzt vom Schiricksweg im Norden, der Viersener Straße im Süden und teilweise von den rückwärtigen Gartenbereichen der Bebauungen an der Sternstraße im Osten, an der Martin-Luther Straße im Westen und an der Viersener Straße im Süden. Die Flächengröße des Planbereiches umfasst hierbei ca. 2,79 ha.

 

Städtebauliches Ziel 

Die ursprüngliche Nutzung der Rhenania-Fabrik wurde bereits vor einigen Jahren aufgegeben und die Gebäude an mehrere Gewerbebetreibende zwischenvermietet, wobei der bauliche Zustand tlw. nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Bereits im Jahre 2014 haben Bestrebungen für eine wohnbauliche Nachfolgenutzung des Betriebsstandortes der Rhenania-Unigarn stattgefunden, da der Eigentümer der größten zusammenhängenden Fläche, das Gelände der Rhenania-Unigarn, beabsichtigte, die vorhandenen gewerblichen Nutzungen mittelfristig aufzugeben und den Standort neu zu entwickeln. Die Planungen wurden vom (ehemaligen) Eigentümer nicht weiterverfolgt und eingestellt. Zwischenzeitlich wurde der ehemalige Gewerbestandort der Rhenania-Unigarn an einen neuen Investor veräußert. Dieser beabsichtigt ebenfalls eine Umnutzung des Gewerbestandortes hin zum Wohnen. Hierzu hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung in seiner Sitzung am 28.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 237 "Schiricksweg / Viersener Straße" in Viersen-Dülken beschlossen.

Das Planungsrecht und die städtebaulichen Zielsetzungen des geltenden Bebauungsplanes entsprechen nicht mehr den städtebaulich verfolgten Entwicklungen für diesen Bereich und den mittlerweile dort gewachsenen Strukturen. Insbesondere die direkt südlich angrenzenden und die östlich gelegenen Bereiche sind stark geprägt durch Wohnnutzungen; die innerstädtischen Gewerbeflächen hingegen konzentrieren sich im Norden von Dülken nördlich der Bahntrasse. 

 

Ziel der städtebaulichen Planung ist es, ein neues Wohngebiet mit ca. 110 Wohneinheiten und einer guten innerstädtischen Nachverdichtung zu schaffen, mit gleichzeitiger Wahrung einer hohen Flexibilität sowie einer eindeutigen Abgrenzung zum benachbarten steinverarbeitenden Betrieb. Die innerstädtische fußläufige Anbindung erfolgt über eine von Nord nach Süd verlaufende Fuß-/Rad-Wegeverbindung, die durch eine öffentliche Grünfläche führt und an der Viersener Straße mündet. Neben 3 Geschosswohnungsbauten entlang des Schirickswegs sind innerhalb des Plangebietes Einfamilienhäuser als Doppel- und Reihenhäuser geplant. Der Schwerpunkt bei den angebotenen Wohnungstypen im Mehrfamilienhaussegment liegt auf altersgerechtem und barrierefreiem Wohnen u.a. für Senioren und Mid-Ager. Darüber hinaus sind weitere Wohnformen in Form von Einfamilienhäusern geplant, um auch ein Angebot für Familien zu schaffen.

Neben der städtebaulichen Neuentwicklung des ehemaligen Fabrikgeländes als Wohngebiet sollen der steinverarbeitende Betrieb und die Wohnnutzungen im Bereich des steinverarbeitenden Betriebes planungsrechtlich gesichert und die südlich an die Viersener Straße grenzende Fläche als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden.  

Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen. 

 

Verfahren

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Voraussetzungen für ein Verfahren gemäß § 13 a BauGB erfüllt sind, kann die Erstellung des Bebauungsplanes im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Unbeachtlich dessen werden alle umweltrelevanten Faktoren und Aspekte während der Planaufstellung berücksichtigt und in das Planverfahren einbezogen.

Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung zur Entwicklung einer Wohnbaufläche ist eine Berichtigung des Flächennutzungsplans (FNP) gemäß § 13a BauGB erforderlich. Der FNP wird im Zuge des beschleunigten Planverfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB angepasst, nachdem der Bebauungsplan in Kraft getreten ist.

Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen. 

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