Stand des Bauleitplanverfahrens:
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 314-2 „Irmgardisstift“ vom 19.02.2024
- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 19.02.2024
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 314-2 „Irmgardisstift“ einschließlich Begründung ist in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 im Internet unter https://www.viersen.de/de/inhalt/bauleitplaene-im-verfahren einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.
Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:
- montags bis donnerstags von 08 - 12:30 Uhr und von 14 - 17:00 Uhr
- freitags von 08 - 12:30 Uhr
Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 14.03.2024.
Planungsinhalte
Lage des Plangebiets
Das Denkmal Irmgardisstift befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 314-1 „Bergstraße / Irmgardisstift“. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst ca. 0,9 ha. Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 314-2 „Irmgardisstift“ liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 314-1 in Viersen-Süchteln und erstreckt sich mit 0,6 ha über den südwestlichen Teilbereich des Flurstücks 314, Flur 97 der Gemarkung Viersen-Süchteln.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 314-2 „Irmgardisstift“ wird im Süden von der Bergstraße begrenzt. Die westliche Grenze bildet die Wilhelm-Ling-Straße, die östliche Grenze liegt zwischen Irmgardisstift und dem viergeschossigen Gebäudekomplex des „Caritasverband für die Region Kempen - Viersen e.V.“. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die private Grünfläche Irmgardisgarten. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Städtebauliches Ziel
Anlass und Ziel des Bebauungsplanes Nr. 314-1 „Bergstraße / Irmgardisstift“ war seinerzeit die planungsrechtliche Sicherung des Denkmals Irmgardisstift als Altenpflegeeinrichtung und die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche für eine bauliche Entwicklung. Da die Unterbringung von Pflegeplätzen in dem unter Denkmalschutz stehenden Irmgardisstift durch die immer weiter steigenden Anforderungen an Altenpflegeheimen nicht gesichert scheint, verfolgt der Bebauungsplan Nr. 314-2 „Irmgardisstift“ das Ziel einer Nutzungserweiterung. Dabei sollen die aktuell genehmigten, barrierefreien Wohnungen über die planungsrechtlich festgesetzte Zielgruppe „Senioren“ hinaus vielfältigen Bewohnergruppen zugängig gemacht werden. Mit der Änderung des Planungsrechts kann das Denkmal erhalten und zukunftsorientiert weiter genutzt werden.
Verfahren
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Voraussetzungen für ein Verfahren gemäß § 13a BauGB erfüllt sind, kann die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 314-2 im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Daher wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung und gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs.1 BauGB abgesehen. Unbeachtlich dessen werden alle umweltrelevanten Faktoren und Aspekte während der Planaufstellung berücksichtigt und in das Planverfahren einbezogen.
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Kontakt
- Jessica Erbes jessica.erbes@viersen.de
- Thorsten Grefen thorsten.grefen@viersen.de