Baulastenverzeichnis - Eintragung beantragen

Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, mit der ein*e Grundstückseigentümer*in in der Regel eine Einschränkung der Bebauung seines bzw. ihres Grundstückes erklärt, damit auf einem anderen Grundstück die Bebauung ermöglicht wird.

Dazu gehören beispielsweise die Bindung von Stellplätzen, die Anbauverpflichtung, die Übernahme von Abstandsflächen und die Erschließung.

Baulasten werden im Regelfall im Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren und Anträgen zu Grundstücksteilungen abgegeben und eingetragen.

Die Baulasterklärung (Verpflichtungserklärung) erfolgt freiwillig, sie muss in der Regel persönlich vom Grundstückeigentümer bzw. der Grundstückseigentümerin bei der Bauaufsichtsbehörde unterschrieben werden.

Öffentlich-rechtliche Baulasten sind auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Grundstückes wirksam. Die Baulasten werden im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsicht geführt.

Vor einem Grundstückserwerb empfiehlt sich die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis.

Weitere Informationen zur Beantragung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis finden Sie hier.

Benötigte Unterlagen

  • Amtlicher Lageplan eines öffentlich-bestellten Vermessungsingenieurs oder einer Vermessungsingenieurin in 4-facher Ausfertigung (die Anzahl der Ausfertigungen kann je nach Vorhaben variieren)
  • Bei Bevollmächtigten ist zur Unterschrift der Baulasterklärung der Bauaufsichtsbehörde eine notarielle Vollmacht vorzulegen und zur Kopie freizugeben.

Hinweis: Für jedes zu belastende Flurstück ist ein separater Antrag zu stellen. 

Im Einzelfall können von der Bauaufsichtsbehörde weitere Unterlagen angefordert werden.

Alle notwendigen Informationen zur Beantragung einer Baulast sind auf unserem „Merkblatt-Baulasteintragung“ im untenstehenden Downloadbereich für Sie zusammengetragen.

Gebührenrahmen

Für die Entscheidung über die Eintragung von Baulasten werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr wird durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Gebühr für die Entscheidung über die Eintragung einer Baulast richtet sich nach der Art der Baulast.

Je Baulasttatbestand beträgt die Gebühr 50,00 € bis 250,00 €.

 

Sprechzeiten
Montags und Mittwochs, 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und nach Vereinbarung
Telefonische Auskünfte sind generell auch nur zu diesen Öffnungszeiten möglich!