Viersen aktuell - Ausgabe März 2025
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten eines selbstgenutzten Wohneigentums. Dieser Zuschuss unterstützt einkommensschwächere Haushalte dabei, angemessenen und familiengerechten Wohnraum bezahlen zu können. Wer bekommt Wohngeld? Auf der städtischen Webseite sind dazu zahlreiche Informationen hinterlegt. Mitarbeitende der Wohngeld-Stelle der Stadt beraten bei Bedarf persönlich. Neu aufgelegt hat die Verwaltung die Broschüre „Wohngeld – Informationen in Leichter Sprache“.
Menschen, die zu viel Einkommen haben, um Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen zu können, aber Probleme haben, ihre Miete zu zahlen, haben unter Umständen Anspruch auf Wohngeld. Diesen Anspruch kann man prüfen lassen.
Menschen, die Rente beziehen, machen fast die Hälfte derer aus, die Wohngeld empfangen. 2023 erhielten Haushalte in Viersen im Schnitt 325 Euro Wohngeld. Die tatsächliche Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder im Haushalt, nach dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Unter dem Gesamteinkommen versteht man die Summe der Brutto-Einkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon werden Pauschalen zwischen 10 und 30 Prozent abgezogen. Weitere Ausgaben wie Freibeträge für Schwerbehinderungen und Alleinerziehende, Werbungskosten oder Unterhaltsleistungen können berücksichtigt werden. Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet.
Als Richtschnur für die Berechnung des Einkommens gilt, dass für einen Ein-Personen-Haushalt die Einkommensgrenze bei 1509 Euro liegt, wobei das Brutto-Einkommen vor Abzug der Pauschalen bis zu 2155 Euro betragen kann. Bei einer Familie mit vier Personen liegt die Einkommensgrenze bei 3452 Euro mit bis zu 4932 Euro brutto.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben in der Regel Leistungsbeziehende von Bürgergeld, Grundsicherung oder die, die dem Grunde nach Anspruch auf Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe haben.
Das Land NRW stellt online einen Wohngeldrechner zur Verfügung. Er ist auf der städtischen Homepage unter dem Stichwort „Wohngeld beantragen“ verlinkt. Über den Wohngeldrechner kann man außerdem einen Online-Antrag stellen.
Wer sich persönlich beraten lassen möchte, kann sich bei der Wohngeldstelle der Stadt melden. Termine können über die Online-Terminvergabe der Stadt oder unter der Rufnummer 02162 101-0 vereinbart werden. Telefonisch ist die Wohngeldstelle dienstags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Wohngeldanträge stehen ebenfalls über die städtische Homepage zur Verfügung. Sie liegen außerdem in den Rathäusern und im Service-Center im Stadthaus aus.